Information für Schießstandsachverständige und die, die es werden wollen
Das Bundesinnenministerium beabsichtigt den § 12 der Allgemeinen Waffengesetzverordnung (AWaffV) dahingehend zu ändern, dass uns auf diesem Wege die Erstellung der "Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen" und die Ausbildung von Schießstandsachverständigen (SSV) sowie die Organisation der Fortbildungsveranstaltungen für SSV übertragen wird.
Mit der Erstellung der Richtlinien haben wir begonnen. Dazu ist ein Redaktionsstab aus Vertretern der Bundesvereinigung der Sachverständigen für die Sicherheit von nichtmilitärischen Schiessständen e. V. ( BVSSV) und des Verbandes unabhängiger Schießstandsachverständiger VuS e. V. (VuS) sowie einem Vertreter der Bundespolizei gebildet worden.
Eine Sachverständigenordnung (SSO) für SSV liegt bereits im Entwurf vor.
In der SSO ist unter Anderem festgelegt, welche fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Schießstandsachverständiger vorliegen müssen, darüber hinaus enthält sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zum SSV, das Verfahren zur Anerkennung zum SSV und die Vorgaben für eine regelmäßige Fortbildung.
Sobald die Schießstandsachverständigenordnung verabschiedet ist, steht sie hier zum Download zur Verfügung. Über die weitere Entwicklung informieren wir Sie an dieser Stelle fortlaufend.
