Wiederladelehrgang
Grundlehrgang „Laden und Wiederladen von Patronenhülsen“
In einem 2-tägigen Lehrgang bringen Ihnen Mitarbeitende des DEVA e.V. die notwendigen Kenntnisse in den Bereichen Ladekomponenten, Geräte & Werkzeuge, Ladeverfahren und Ballistik näher. Praktische Vorführungen und einzelne Übungen an beiden Tagen vertiefen die theoretischen Grundlagen. Die Rechtsvorschriften werden durch einen Vertreter der zuständigen Behörde vermittelt. Der Lehrgang schließt mit einer praktischen sowie theoretischen Prüfung ab.
Zur Vorbereitung erhalten Sie auf Wunsch unser Buch Wiederladen – Vorbereitung und Praxis in der 6. Auflage rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn.
Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang ist eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, kurz UB. Diese muss mind. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn im Original beim Lehrgangsträger (DEVA e.V.) vorliegen. Die UB muss dazu rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Behörde (Kreisordnungsamt oder Kreispolizeibehörde) beantragt werden.
Das nach bestandener Prüfung ausgehändigte Zeugnis dient zur Beantragung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz bei Ihrer zuständigen Behörde.
Bitte beachten Sie: Wir bilden nicht für den gewerblichen Bereich aus!
| Dauer: | 2 Tage |
| Termine: | siehe Terminübersicht |
| Ort: | 33184 Altenbeken |
| Informationen & Anmeldung: | Tel: 05255-7343 info@deva-institut.de |