Seminar für Aufsichtspersonen
Seminar für verantwortliche Aufsichtspersonen auf Schießstätten

Dieses Seminar wendet sich in erster Linie an Jägerinnen und Jäger, die von ihrer Kreisgruppe im jeweiligen Landesjagdverband dazu beauftragt werden sollen, als verantwortliche Aufsichtsperson auf Schießständen tätig zu werden. Der durch das Seminar erbrachte Qualifizierungsnachweis (vgl. 27.4.1 WaffVwV) ist bundesweit gültig.

Waffenrechtliche Bestimmungen regeln die Pflichten verantwortlicher Aufsichtspersonen auf Schießstätten. Für angehende Schießstandaufsichten bieten wir Seminare zur Wissensvermittlung für qualifizierte Aufsichtspersonen an, damit Bestimmungen richtig und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Als Nachweis der Qualifikation erhalten die Teilnehmer(innen) zum Abschluss des Seminars neben einer Teilnahmebescheinigung umfassendes Infomaterial mit den notwendigen Gesetzestexten und praktischen Hinweise für Schießstandaufsichten.

Seminarinhalte:

  • Waffenrechtliche Begriffe: Ausüben der tatsächlichen Gewalt, Erwerben, Überlassen etc.
  • § 27 WaffG (Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten)
  • § 6 AWaffV (Vom Schießsport ausgenommene Schusswaffen)
  • § 7 AWaffV (Unzulässige Schießübungen im Schießsport)
  • § 9 AWaffV (Zulässige Schießübungen auf Schießstätten)
  • § 10 AWaffV (Bestellung und Registrierung von Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche)
  • § 11 AWaffV (Pflichten der Aufsicht)

Die Seminare finden in der DEVA-Hauptgeschäftsstelle in Altenbeken-Buke wie auch auf der Schießanlage Berlin-Wannsee statt. Bei Teilnehmerzahlen ab 20 Personen bieten wir Interessenten an, das Seminar an einem Veranstaltungsort ihrer Wahl durchzuführen. Fordern Sie gerne ein individuelles Angebot an!

Dauer:ca. 3 Unterrichtseinheiten
Termine:siehe Terminübersicht
Informationen & Anmeldung:Tel: 05255-7343
info@deva-institut.de

Termine in Berlin:

Termine in Altenbeken:

Hinweis
Veranstaltungsort: Dune 3, 33184 Altenbeken
Kursgebühr: 93,50 € inkl. 7 % MwSt.

Bitte beachten Sie unsere Stornierungsgebühren:
  • Absage bis 21 Tage vor Lehrgangsbeginn: Erstattung der Lehrgangsgebühr zu 100 %
  • Absage bis 15 Tage vor Lehrgangsbeginn: Erstattung der Lehrgangsgebühr zu 50 %
  • Absage von weniger als 14 Tagen vor Lehrgangsbeginn: keine Erstattung der Lehrgangsgebühr


Bild- und Tonaufnahmen sind während des Lehrgangs und innerhalb der Räumlichkeiten des DEVA e.V. untersagt.

** Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, den Lehrgangstermin auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen oder abzusagen. Wir setzen Sie darüber rechtzeitig in Kenntnis.
** Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, den Lehrgangstermin auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen oder abzusagen. Wir setzen Sie darüber rechtzeitig in Kenntnis.

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