Sachkundelehrgänge §7 WaffG für Betreiber von Gehegen – Damwildhalter

Nach der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (TierSchlV) ist in Deutschland der Kugelschuss als Tötungsverfahren für in einem Gehege gehaltene Wildwiederkäuer und Wildschweine (Gatterwild) mit Einwilligung der zuständigen Behörde zugelassen.

Um als Betreiber eines Geheges diese Vorschrift umsetzen zu können, wird unter anderem eine Schießerlaubnis für das Schießen im Gehege nach § 10 Abs. 5 Waffengesetz (WaffG) benötigt. Diese wird nach der sicherheitstechnischen Überprüfung durch die zuständige Genehmigungsbehörde ausgestellt.

Manchmal handelt es sich bei den Betreibern um Jagdscheininhaber, die ihre waffenrechtliche Sachkunde bereits durch die bestandene Jägerprüfung nachgewiesen haben.

Gatterwild ist jedoch kein jagdbares Wild im Sinne des Bundesjagdgesetzes. Wir empfehlen deshalb aufgrund der ständigen Neuregelungen im Waffenrecht auch für den Jagdscheininhaber den Besuch unseres Sachkundelehrganges zur Auffrischung der aktuellen Gesetzmäßigkeiten. Im praktischen Teil gibt die DEVA für das Schießen und Treffen mit einer Langwaffe auf kurze Entfernungen von 10 – 15 m wertvolle Empfehlungen, die zudem nicht Bestandteil der Jägerausbildung sind.

Voraussetzung für den Erwerb einer Waffe ist u.a. der Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde nach § 7 WaffG. Wenn die Gehegebetreiber keine Jagdscheininhaber sind, ist der Lehrgang für die Erlangung der waffenrechtlichen Sachkunde mit abschließender Sachkundeprüfung unbedingt erforderlich. Der Nachweis der bestandenen Prüfung ist Bestandteil des Antrages für den Erwerb einer Waffe im Kaliber .22 Win. Mag. R.F.

Der DEVA e.V. ist staatlich anerkannter Lehrgangsträger zur Durchführung von Sachkundelehrgängen im Umgang mit Waffen und Munition im Kaliber .22 Win. R.F. für Damwildhalter.

Notwendige Kenntnisse und Fertigkeiten in Theorie und Praxis werden in dem 1-tägigen Lehrgang vermittelt.

Bevor ein Tier per Kugelschuss auf der Weide oder im Gatter getötet werden darf, ist außerdem ein Sachkundelehrgang nach § 5 TierSchG, VO (EG) 1099/2009 i.V. mit § 4 TierSchlV bei einem anerkannten Lehrgangsträger zu absolvieren. Dieser Teil ist nicht Bestandteil des DEVA-Lehrgangs!

Dauer:1 Tag
Termine:Bitte sprechen Sie uns an!
Informationen & Anmeldung:Tel: 05255-7343
info@deva-institut.de
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