Gasdruck- und Geschwindigkeitsmessungen
Industrielle Hersteller und auch private Wiederlader sind gleichermaßen zur Einhaltung des höchstzulässigen Gebrauchsgasdruckes von Patronen verpflichtet.
Als Grundlage für die Maßhaltigkeit dienen nach den Bestimmungen des Gesetzes die „Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition“, die die Beschlüsse der Ständigen Internationalen Kommission für die Prüfung von Handfeuerwaffen (C.I.P.) berücksichtigen.
Zuverlässig kann man den Gasdruck einer Patrone nur durch eine Messung feststellen. Die DEVA verfügt über die dazu notwendigen Messeinrichtungen.
Um ein aussagekräftiges Protokoll mit statistischer Auswertung erstellen zu können, benötigen wir je Laborierung mindestens 7 Patronen.
Bitte prüfen Sie in unserem Messlaufverzeichnis, ob wir über einen Messlauf in Ihrem Kaliber verfügen. Beachten Sie beim Versand der Patronen, dass nur autorisierte Unternehmen diese befördern dürfen.
Gern stehen wir Ihnen telefonisch für Auskünfte zur Verfügung.
Messlaufverzeichnis Stand 2026/01/12 >>
Auftrag ballistische Messungen >>
Vogelschießstände
Wir haben ein Formular speziell für die Messungen an Patronen zum Vogelschießen erarbeitet. Zusätzlich finden Sie dort ein Hinweisblatt mit nützlichen Tipps zur Erstellung einer brauchbaren Laborierung.