Zweck und Aufgaben des Vereins:
Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, bezogen auf die unabhängige technische und wissenschaftliche Bearbeitung von Aufgaben und Forschungen, die im jagdlichen und sportlichen Schießwesen sowie bei jagdlichen Fanggeräten anfallen, um die Jäger, Sportschützen, Behörden und die Industrie beraten zu können. Die Ergebnisse sollen nach Möglichkeit veröffentlicht und der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Dies soll erreicht werden durch:
- Prüfung und Begutachtung der Funktion und Leistung von Jagd- und Sportwaffen einschließlich ihrer Zielvorrichtungen und ihrer Munition
- Materialprüfungen
- Herbeiführung fester Prüfungsnormen
- Untersuchung, Begutachtung und statistische Erfassung der Ursachen von Gewehrbeschädigungen durch Schuss und der Ursachen von Schießunfällen
- Erforschung von Vorgängen der Innen- und Außenballistik der Schrot-, Büchsen- und Kurzwaffenmunition, insbesondere: Gasdruckmessungen, Geschossgeschwindigkeiten, Flugeigenschaften der Geschosse (Streuung), Wirkung der Geschosse
- Prüfung und Begutachtung von Schießplatzeinrichtungen
- Erstattung schießtechnischer Gutachten
- Beratung in schießtechnischen Fragen
- Verwertung gewonnener Erkenntnisse durch Mitarbeit an den Bestrebungen
- zur Verbesserung der Gebrauchs- und Funktionssicherheit der Schießausrüstung
- zur Weiterentwicklung ihrer Leistung und Wirkung
- zur Fortsetzung der Normung der Lauf- und Patronenmaße, der Kalibersorten und der Zielvorrichtungen.
- Veröffentlichung von aufklärenden Schriften und Arbeitsergebnissen
- Allgemeine Förderung des jagdlichen und sportlichen Schießens und des einheimischen Fachgewerbes, sachgemäße Koordinierung der Wünsche der Hersteller, des Handels und der Verbraucher
- Entwicklung und Bearbeitung von Forschungsaufgaben, die im eigenen Institut oder in anderen Forschungseinrichtungen durchgeführt werden
- Unterhaltung einer Dokumentationsstelle, welche die fachlichen Forschungsergebnisse sowie das einschlägige Schrifttum des In- und Auslandes sammelt und auswertet
- Pflege von Beziehungen zu einschlägigen Instituten im In- und Ausland
- Prüfung und Begutachtung der Funktion und Leistung jagdlicher Fanggeräte zur Gewährleistung tierschutzgerechter Fangfunktionen sowie Entwicklung geeigneter Prüfgeräte
- Betrieb eines vereinseigenen Schießstandes für das jagdliche und sportliche Schießen sowie für die Durchführung von Prüfungen und Erprobungen
Anforderungen der Behörden, die das jagdliche und sportliche Schießwesen betreffen, sollen im Rahmen der personellen und technischen Möglichkeiten durchgeführt werden. Hierzu gehören unter anderem:
- die Mitarbeit in den Beratungsgremien der zuständigen Behörden
- die Abnahme von Prüfungen, die die Voraussetzungen für die Erteilung von Erlaubnissen sind
- Prüfung von Waffen und Munition gemäß den Vorschriften des WaffG
- Durchführung von Lehrgängen