Aktueller Stand per 15.12.2022 - Schießstandsachverständigenkurs
Sehr geehrte Interessenten,
in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist die "Verordnung über die Anerkennung als Schießstandsachverständige des Landes NRW" (Schießstandsachverständigen-AnerkennungsVO) am 01. Dezember 2021 in Kraft getreten.
In dieser Verordnung sind die Voraussetzungen für eine Anerkennung zum Schießstandsachverständigen in NRW geregelt, ferner finden Sie dort auch Informationen über den Ausbildungslehrgang und die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen. Derzeit sind wir mit den Vorbereitungen des Lehrgangs befasst, welcher in drei Blöcken stattfinden wird; zwei Blöcke von einer Woche (Mo-Fr) und ein Block von 3 Tagen (Prüfung). Ein genauer Termin ist noch nicht festgelegt, voraussichtlich wird dieser im 2. Halbjahr 2023 liegen. Genaue Angaben zu den Lehrgangsgebühren können wir derzeit noch nicht machen.
Die Verordnung mit Anlage finden Sie auf der Website www.recht.nrw.de unter folgendem Link:
SGV Inhalt : Verordnung über die Anerkennung als Schießstandsachverständige des Landes Nordrhein-Westfalen (Schießstandsachverständigen-AnerkennungsVO) | RECHT.NRW.DE
Gerne nehmen wir Sie in unsere Liste der Interessenten auf. Eine formelle Anmeldung und Zulassung kann nur erfolgen, wenn die Zulassungsvoraussetzung gemäß o.g. Verordnung erfüllt sind.
Weitere Informationen zum jeweils aktuellen Stand finden Sie hier! Wenn Sie interessiert sind, an einem Ausbildungslehrgang zum Schießstandsachverständigen teilzunehmen oder Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an unsere Hauptgeschäftsstelle unter Tel. 05255 7343 oder per eMail unter