Logo

Sachkundelehrgänge §7 WaffG für Betreiber von Gehegen - Damtierhalter

In der Bundesrepublik Deutschland ist nach der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (TierSchlV) der Kugelschuss als Tötungsverfahren für in einem Gehege gehaltene Wildwiederkäuer und Wildschweine (Gatterwild) mit Einwilligung der zuständigen Behörde zugelassen.

Um als Betreiber eines Geheges diese Vorschrift umsetzen zu können, benötigt dieser unter anderem die Schießerlaubnis für das Schießen im Gehege nach § 10 Abs. 5 Waffengesetz (WaffG). Diese wird nach der sicherheitstechnischen Überprüfung durch die zuständige Genehmigungsbehörde ausgestellt.
In einigen Fällen handelt es sich bei den Betreibern um Jagdscheininhaber, die ihre waffenrechtliche Sachkunde bereits durch die bestandene Jägerprüfung nachgewiesen haben.

Gatterwild ist jedoch kein jagdbares Wild im Sinne des Bundesjagdgesetzes. Wir empfehlen deshalb aufgrund der ständigen Neuregelungen im Waffenrecht auch für den Jäger den Besuch unseres Sachkundelehrganges zur Auffrischung der aktuellen Gesetzmäßigkeiten. Im praktischen Teil gibt die DEVA für das Schießen und Treffen mit einer Langwaffe auf kurze Entfernungen von 10 - 15 m wertvolle Empfehlungen, die zudem nicht Bestandteil der Jägerausbildung sind.

Voraussetzung für den Erwerb einer Waffe ist u.a. der Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde nach § 7 WaffG. In Fällen, in denen die Gehegebetreiber keine Jäger sind, ist der Lehrgang für die Erlangung der waffenrechtlichen Sachkunde mit abschließender Sachkundeprüfung unbedingt erforderlich. Der Nachweis der bestandenen Prüfung ist Bestandteil des Antrages für den Erwerb einer Waffe im Kaliber .22 Win. Mag. R.F.

Die DEVA ist staatlich anerkannter Lehrgangsträger zur Durchführung von Sachkundelehrgängen im Umgang mit Waffen und Munition im Kaliber .22 Win. R.F. für Damtierhalter.
Notwendige Kenntnisse und Fertigkeiten werden in dem 1-tägigen Lehrgang bei uns vermittelt.

Bevor ein Tier per Kugelschuss auf der Weide oder im Gatter getötet werden darf, ist außerdem ein Sachkundelehrgang nach § 5 TierSchG, VO (EG) 1099/2009 i.V. mit § 4 TierSchlV bei einem anerkannten Lehrgangsträger zu absolvieren. Dieser Teil ist nicht Bestandteil des DEVA-Lehrgangs!

 

Dauer: 1 Tag
Termine: abhängig von der Teilnehmerzahl
Anmeldung:     05255-7343